Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
Buchungsanfrage
Jede Buchungsanfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Zahlungsbedingungen
Beim Erhalt des Mietvertrag wird die erste Anzahlung mit beiliegendem Einzahlungsschein geleistet. Im Mietvertrag, ist der Betrag der Anzahlung und der Zahlungstermin festgehalten. Wird er nicht eingehalten kann die Wohnung weitervermietet werden. Denn erst mit der Anzahlung wird die Reservation definitiv. Die Anzahlung muss in Schweizer Franken getätigt werden. Bei ausländischen Währungen gilt der Tageskurs. Kreditkarten und Checks werden nicht akzeptiert.
Preise und Nebenkosten
Die im Mietvertrag aufgeführten Preise für die Miete sind verbindlich. Strom Wasser, Bettwäsche und Küchenwäsche und der Bürgerpass sind im Preis inbegriffen. Eine Preisanpassung für Gründe, die wir nicht beeinflussen können zum Beispiel Währungsschwankungen, neu eingeführte oder erhöhte Taxen), behalten wir uns vor. Das Mietobjekte darf höchstens mit der auf dem Vertrag aufgeführten Personenzahl belegt werden.
Annulierung des Mietvertrages
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen
zurücktreten:
§ bis 90 Tage vor Anreise: CHF 150.—Bearbeitungsgebühr
§ 89 bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
§ 29 bis 0 Tage vor Anreise, Nichterscheinen: 100 % des
Mietpreises
Die Bearbeitungsgebühren für die Stornierungen betragen CHF 150.--
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das
Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste
Werktag; massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am (Wohn-)Sitz des Vermieters resp. Buchungsstelle). Diese Regelung gilt auch für Mitteilungen per E-Mail, SMS, Internet. Der Mieter hat
das Recht nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Annullierung ein kleinerer Schaden entstanden ist.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter
vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden
Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet. Der Mieter hat das Recht nachzuweisen, dass der Vermieter das Objekt weitervermieten konnte oder Einsparungen erzielt hat.
Der Vermieter ist weder bei Annullierung des Mietvertrages noch bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache resp. Mietabbruch verpflichtet, sich aktiv um einen Ersatzmieter zu bemühen.
Beanstandungen
Die im System zusammengefassten Informationen sind gewissenhaft und sorgfältig zusammengetragen worden. Falls der Feriengast seine gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung unsererseits. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung ausgeschlossen. Wir weisen deutlich darauf hin, dass auf Beanstandungen oder allfällige Ansprüche nur nach Mitteilung innert 24 Stunden nach Inanspruchnahme der Dienstleistung eingegangen werden kann. Diese Ansprüche sind zudem innert 10 Tagen nach Aufenthalts ende an uns schriftlich einzureichen, da ansonsten jeder Schadenersatzanspruch erlischt. Der Schadenersatzanspruch übersteigt in keinem Falle die Höhe der Mietsumme. Sollte keine Einigung zustande kommen, gilt der Gerichtsstand Leuk (Schweiz).
Höhere Gewalt
Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, die für uns nicht voraussehbar sind. Hindern uns höhere Gewalt, Umweltkatastrophen oder Naturgewalten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen.
Haftung
Wir haften für die ordnungsgemässe Reservation vor Ort. Wir haften jedoch nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten, die nicht beeinflusst werden können, wie:
- Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung
- Verminderung des Mietwertes infolge Umweltschäden
- Vorübergehender Lärm
- Wenn Bergbahnen nicht fahren (schlecht Wetter)
- Baustellen und Verkehrsumleitungen usw.
Für Schäden, die nachweislich während des Aufenthaltes vom Mieter verursacht werden, z. B. Rauchen in der Wohnung muss der Mieter voll umfänglich aufkommen. Allfällige Schäden sind dem Besitzer vor der Abreise zu melden.
Alles weitere finden Sie im Mietvertrag!
Raron, den 21.04.2021
Fam. G & S Bregy -Schai
inge smeets (Dienstag, 10 Januar 2023 14:13)
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